BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025

BFSG für Zahnarzt

Muss die Website Ihres Zahnarzt-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.

BFSG und Zahnarzt— Was Sie wissen müssen

Zahnarztpraxen mit Online-Terminbuchung, digitalen Formularen oder Serviceinformationen sollten ihre Website auf Barrierefreiheitsrisiken prüfen. Das betrifft sowohl die Praxis-Website als auch eingebettete Buchungssysteme.

Häufige Risiken sind Terminbuchungs-iframes, Bildergalerien, Fachtexte ohne verständliche Struktur und Kontaktinformationen, die nur visuell hervorgehoben sind.

Gute Kontraste, klare Navigation und zugängliche Kontaktwege helfen allen Patienten, insbesondere Menschen mit Seh- oder Motorikeinschränkungen.

Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Zahnarzt-Websites

Terminbuchungs-iframes ohne Titel und Tastaturzugang
Vorher-Nachher-Bilder ohne beschreibende Alt-Texte
Behandlungsbeschreibungen nur als Akkordeon ohne ARIA-Attribute
Notfallnummer nur als Bild oder in der Sidebar versteckt

So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Zahnarzt-Website

Stellen Sie die Notfallnummer prominent und als Text bereit. Versehen Sie Behandlungsbilder mit beschreibenden Alt-Texten. Prüfen Sie das Buchungs-Widget auf Barrierefreiheit. Nutzen Sie verständliche Sprache statt reiner Fachbegriffe und testen Sie die Navigation per Tastatur.

Prüfen Sie Ihre Zahnarzt-Website jetzt

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