BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025
BFSG für Zahnarzt
Muss die Website Ihres Zahnarzt-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.
BFSG und Zahnarzt— Was Sie wissen müssen
Zahnarztpraxen mit Online-Terminbuchung, digitalen Formularen oder Serviceinformationen sollten ihre Website auf Barrierefreiheitsrisiken prüfen. Das betrifft sowohl die Praxis-Website als auch eingebettete Buchungssysteme.
Häufige Risiken sind Terminbuchungs-iframes, Bildergalerien, Fachtexte ohne verständliche Struktur und Kontaktinformationen, die nur visuell hervorgehoben sind.
Gute Kontraste, klare Navigation und zugängliche Kontaktwege helfen allen Patienten, insbesondere Menschen mit Seh- oder Motorikeinschränkungen.
Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Zahnarzt-Websites
So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Zahnarzt-Website
Stellen Sie die Notfallnummer prominent und als Text bereit. Versehen Sie Behandlungsbilder mit beschreibenden Alt-Texten. Prüfen Sie das Buchungs-Widget auf Barrierefreiheit. Nutzen Sie verständliche Sprache statt reiner Fachbegriffe und testen Sie die Navigation per Tastatur.
Prüfen Sie Ihre Zahnarzt-Website jetzt
Nach dem Checkout erhalten Sie den vollständigen Report zu bis zu 5 geprüften Seiten.