BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025

BFSG für Arztpraxis

Muss die Website Ihres Arztpraxis-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.

BFSG und Arztpraxis— Was Sie wissen müssen

Websites von Arztpraxen können BFSG-relevant sein, wenn sie digitale Dienstleistungen wie Online-Terminbuchung, Rezeptanfragen oder Patientenformulare anbieten. Unabhängig von der rechtlichen Einordnung ist zugängliche Information im Gesundheitsbereich besonders wichtig.

Terminbuchungssysteme, Kontaktformulare und Anfahrtsbeschreibungen sollten per Tastatur bedienbar und für Screenreader verständlich sein. Eingebettete Drittanbieter-Widgets brauchen dabei eine eigene Prüfung.

Stellen Sie wichtige Informationen zusätzlich als Text bereit und bieten Sie alternative Kontaktwege sichtbar an.

Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Arztpraxis-Websites

Terminbuchungs-Widgets nicht tastaturzugänglich
Eingebettete Drittanbieter-Tools (Doctolib) ohne Accessibility
Praxisinformationen nur als Bild (z.B. Öffnungszeiten als Grafik)
Anfahrtskarten ohne Textbeschreibung

So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Arztpraxis-Website

Stellen Sie Praxisinformationen als Text bereit, nicht als Bilder. Prüfen Sie eingebettete Buchungs-Tools auf Barrierefreiheit und kontaktieren Sie ggf. den Anbieter. Bieten Sie alternative Kontaktmöglichkeiten (Telefon) prominent an. Beschreiben Sie die Anfahrt zusätzlich zur Karte in Textform.

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