BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025

TYPO3 Website barrierefrei machen

Seit dem 28. Juni 2025 müssen auch TYPO3-Websites das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfüllen. Erfahren Sie, welche Probleme typisch sind und wie Sie erste Risiken prüfen.

BFSG und TYPO3— Was Sie wissen müssen

TYPO3 wird oft für umfangreiche Unternehmens- und Organisationswebsites eingesetzt. Die Barrierefreiheit hängt stark von Templates, Extensions und redaktionellen Workflows ab.

Fluid-Templates geben Entwicklungsteams viel Kontrolle über den HTML-Output. Diese Kontrolle muss bewusst genutzt werden: Landmarks, Überschriften, Skip-Links, Formulare und Fokuszustände sollten systematisch geprüft werden.

Auch Extensions und eigene Inhaltselemente brauchen eine separate Prüfung, weil sie eigene Frontend-Ausgaben erzeugen können.

Häufige Probleme bei TYPO3

Ältere Fluid-Templates ohne ARIA-Landmarks und Rollen
Content-Elemente mit fehlenden Überschriften-Hierarchien
Extensions mit nicht-barrierefreien Frontend-Ausgaben
Backend-Editoren vergessen Alt-Texte und Linktexte
TypoScript-basierte Menüs ohne korrekte ARIA-Attribute

So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer TYPO3-Website

Aktualisieren Sie auf TYPO3 v12 oder v13 für die besten Accessibility-Features. Überarbeiten Sie Fluid-Templates mit korrekten Landmarks (nav, main, aside). Aktivieren Sie die Pflichtfeld-Validierung für Alt-Texte im Backend. Prüfen Sie alle Extensions auf barrierefreie HTML-Ausgabe.

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