BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025
TYPO3 Website barrierefrei machen
Seit dem 28. Juni 2025 müssen auch TYPO3-Websites das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfüllen. Erfahren Sie, welche Probleme typisch sind und wie Sie erste Risiken prüfen.
BFSG und TYPO3— Was Sie wissen müssen
TYPO3 wird oft für umfangreiche Unternehmens- und Organisationswebsites eingesetzt. Die Barrierefreiheit hängt stark von Templates, Extensions und redaktionellen Workflows ab.
Fluid-Templates geben Entwicklungsteams viel Kontrolle über den HTML-Output. Diese Kontrolle muss bewusst genutzt werden: Landmarks, Überschriften, Skip-Links, Formulare und Fokuszustände sollten systematisch geprüft werden.
Auch Extensions und eigene Inhaltselemente brauchen eine separate Prüfung, weil sie eigene Frontend-Ausgaben erzeugen können.
Häufige Probleme bei TYPO3
So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer TYPO3-Website
Aktualisieren Sie auf TYPO3 v12 oder v13 für die besten Accessibility-Features. Überarbeiten Sie Fluid-Templates mit korrekten Landmarks (nav, main, aside). Aktivieren Sie die Pflichtfeld-Validierung für Alt-Texte im Backend. Prüfen Sie alle Extensions auf barrierefreie HTML-Ausgabe.
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