BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025

BFSG für Steuerberater

Muss die Website Ihres Steuerberater-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.

BFSG und Steuerberater— Was Sie wissen müssen

Steuerberatungskanzleien bieten häufig digitale Kontakt- und Servicewege an: Terminbuchung, Dokumenten-Upload, Newsletter, Mandantenportale oder Rechner. Diese Bereiche sollten auf BFSG- und WCAG-Risiken geprüft werden.

Besonders kritisch sind Upload-Funktionen und Mandantenportale mit komplexen Formularen oder Dateimanagement-Oberflächen. Auch interaktive Rechner müssen per Tastatur bedienbar und verständlich beschriftet sein.

Eine barrierearme Website erleichtert Mandanten den Zugang zu wichtigen Informationen und reduziert Supportaufwand.

Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Steuerberater-Websites

Mandantenportale mit komplexen, nicht-barrierefreien Formularen
PDF-Formulare und Checklisten nicht barrierefrei
Steuer-Rechner und Tools ohne Tastatursteuerung
Newsletter-Anmeldung ohne korrekte ARIA-Attribute

So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Steuerberater-Website

Prüfen Sie das Mandantenportal auf Tastaturzugänglichkeit. Erstellen Sie barrierefreie PDFs mit korrekten Tags. Stellen Sie sicher, dass interaktive Rechner und Tools per Tastatur bedienbar sind. Testen Sie Newsletter-Formulare auf korrekte Labels und Fehlermeldungen.

Prüfen Sie Ihre Steuerberater-Website jetzt

Nach dem Checkout erhalten Sie den vollständigen Report zu bis zu 5 geprüften Seiten.