BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025

BFSG für Rechtsanwalt

Muss die Website Ihres Rechtsanwalt-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.

BFSG und Rechtsanwalt— Was Sie wissen müssen

Rechtsanwaltskanzleien mit digitalen Dienstleistungen, Kontaktformularen oder Online-Terminvereinbarung sollten ihre Website auf BFSG- und WCAG-Risiken prüfen. Ob konkrete Pflichten bestehen, hängt vom Angebot ab.

Viele Kanzlei-Websites nutzen umfangreiche Bildsprache, Animationen, verschachtelte Navigation oder PDF-Dokumente. Diese Bereiche sind häufig schwer zugänglich, wenn Struktur, Alternativtexte und Tastaturbedienung fehlen.

Eine Prüfung sollte neben der Website auch Downloads, Formulare und Mandanteninformationen einbeziehen.

Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Rechtsanwalt-Websites

PDF-Dokumente (Vollmachten, Informationen) nicht barrierefrei
Kontaktformulare ohne korrekte Fehlermeldungen
Komplexe Navigationsstrukturen mit verschachtelten Menüs
Stockfotos ohne Alt-Texte oder mit nichtssagenden Beschreibungen

So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Rechtsanwalt-Website

Erstellen Sie barrierefreie PDFs mit Tags und Lesezeichen. Vereinfachen Sie die Navigation und stellen Sie eine Suchfunktion bereit. Versehen Sie Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten. Prüfen Sie Kontaktformulare auf korrekte Label-Zuordnungen und verständliche Fehlermeldungen.

Prüfen Sie Ihre Rechtsanwalt-Website jetzt

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