BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025
BFSG für Rechtsanwalt
Muss die Website Ihres Rechtsanwalt-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.
BFSG und Rechtsanwalt— Was Sie wissen müssen
Rechtsanwaltskanzleien mit digitalen Dienstleistungen, Kontaktformularen oder Online-Terminvereinbarung sollten ihre Website auf BFSG- und WCAG-Risiken prüfen. Ob konkrete Pflichten bestehen, hängt vom Angebot ab.
Viele Kanzlei-Websites nutzen umfangreiche Bildsprache, Animationen, verschachtelte Navigation oder PDF-Dokumente. Diese Bereiche sind häufig schwer zugänglich, wenn Struktur, Alternativtexte und Tastaturbedienung fehlen.
Eine Prüfung sollte neben der Website auch Downloads, Formulare und Mandanteninformationen einbeziehen.
Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Rechtsanwalt-Websites
So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Rechtsanwalt-Website
Erstellen Sie barrierefreie PDFs mit Tags und Lesezeichen. Vereinfachen Sie die Navigation und stellen Sie eine Suchfunktion bereit. Versehen Sie Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten. Prüfen Sie Kontaktformulare auf korrekte Label-Zuordnungen und verständliche Fehlermeldungen.
Prüfen Sie Ihre Rechtsanwalt-Website jetzt
Nach dem Checkout erhalten Sie den vollständigen Report zu bis zu 5 geprüften Seiten.