BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025

BFSG für Hotel

Muss die Website Ihres Hotel-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.

BFSG und Hotel— Was Sie wissen müssen

Hotel-Websites mit Online-Buchung, Gutscheinen oder Reservierungsanfragen können BFSG-relevant sein. Der gesamte Buchungsprozess sollte geprüft werden: Zimmersuche, Datumsauswahl, Auswahloptionen und Bezahlung.

Datepicker, Kalender-Widgets und eingebettete Buchungssysteme sind häufig schwer zugänglich. Auch Bildergalerien, virtuelle Rundgänge und Karten brauchen Alternativen oder verständliche Beschreibungen.

Informationen zur Barrierefreiheit des Hotels selbst sollten leicht auffindbar und als Text verfügbar sein.

Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Hotel-Websites

Datepicker und Kalender-Widgets nicht tastaturzugänglich
Buchungs-Widgets von Drittanbietern ohne Accessibility
Bildergalerien und 360°-Touren ohne Alternativtexte
Zimmerauswahl und Preisvergleich nicht screenreadertauglich
Angebote und Packages als reine Bild-Banner

So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Hotel-Website

Testen Sie den kompletten Buchungsprozess mit der Tastatur. Prüfen Sie Datepicker auf ARIA-Konformität und bieten Sie ein Texteingabefeld als Alternative an. Kontaktieren Sie den Anbieter Ihres Buchungssystems bezüglich Accessibility. Beschreiben Sie Zimmer und Angebote in Text, nicht nur als Bilder.

Prüfen Sie Ihre Hotel-Website jetzt

Nach dem Checkout erhalten Sie den vollständigen Report zu bis zu 5 geprüften Seiten.