BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025
BFSG für Handwerker
Muss die Website Ihres Handwerker-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.
BFSG und Handwerker— Was Sie wissen müssen
Handwerksbetriebe mit Online-Terminbuchung, Anfrageformularen oder digitalen Dienstleistungsangeboten sollten ihre Website auf Barrierefreiheitsrisiken prüfen. Viele Seiten sind kompakt, enthalten aber trotzdem kritische Kontakt- und Anfragewege.
Typische Risiken sind Bildergalerien ohne Alternativtexte, Kontaktformulare ohne Labels, Karten ohne Textalternative und veraltete Layouts.
Ein strukturierter Check hilft, die wichtigsten Probleme zuerst zu beheben und Kundeninformationen zugänglicher zu machen.
Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Handwerker-Websites
So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Handwerker-Website
Fügen Sie beschreibende Alt-Texte für alle Projektbilder hinzu. Stellen Sie sicher, dass das Kontaktformular korrekte Labels hat. Bieten Sie neben der Karte eine Textbeschreibung der Adresse und Anfahrt. Aktualisieren Sie veraltete Tabellen-Layouts auf moderne, semantische HTML-Struktur.
Prüfen Sie Ihre Handwerker-Website jetzt
Nach dem Checkout erhalten Sie den vollständigen Report zu bis zu 5 geprüften Seiten.