BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025
BFSG für Friseur
Muss die Website Ihres Friseur-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.
BFSG und Friseur— Was Sie wissen müssen
Friseursalons mit Online-Terminbuchung, Gutscheinen oder digitalen Serviceangeboten sollten ihre Website auf Barrierefreiheitsrisiken prüfen. Eingebettete Buchungstools brauchen dabei besondere Aufmerksamkeit.
Typische Friseur-Websites enthalten Portfolio-Galerien, Preislisten und Team-Vorstellungen. Preislisten als Bilder oder nicht barrierefreie PDFs sind für Screenreader problematisch.
Bei kompakten Websites lassen sich viele Risiken durch klare Struktur, Textalternativen und zugängliche Formulare gezielt reduzieren.
Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Friseur-Websites
So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Friseur-Website
Stellen Sie die Preisliste als HTML-Tabelle oder Text bereit. Prüfen Sie das Buchungstool auf Barrierefreiheit und kontaktieren Sie den Anbieter. Fügen Sie Alt-Texte für Frisuren-Bilder hinzu. Beschreiben Sie Team-Mitglieder in Text, nicht nur mit Foto.
Prüfen Sie Ihre Friseur-Website jetzt
Nach dem Checkout erhalten Sie den vollständigen Report zu bis zu 5 geprüften Seiten.