BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025

BFSG für Friseur

Muss die Website Ihres Friseur-Betriebs barrierefrei sein? Ja. Prüfen Sie jetzt erste BFSG-Risiken und priorisieren Sie die nächsten Schritte.

BFSG und Friseur— Was Sie wissen müssen

Friseursalons mit Online-Terminbuchung, Gutscheinen oder digitalen Serviceangeboten sollten ihre Website auf Barrierefreiheitsrisiken prüfen. Eingebettete Buchungstools brauchen dabei besondere Aufmerksamkeit.

Typische Friseur-Websites enthalten Portfolio-Galerien, Preislisten und Team-Vorstellungen. Preislisten als Bilder oder nicht barrierefreie PDFs sind für Screenreader problematisch.

Bei kompakten Websites lassen sich viele Risiken durch klare Struktur, Textalternativen und zugängliche Formulare gezielt reduzieren.

Typische Barrierefreiheitsprobleme bei Friseur-Websites

Preislisten als Bilder oder nicht-barrierefreie PDFs
Buchungs-Widgets ohne Tastaturzugang
Portfolio-Galerien ohne Alt-Texte
Team-Seite mit Bildern ohne Textbeschreibung

So verbessern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Friseur-Website

Stellen Sie die Preisliste als HTML-Tabelle oder Text bereit. Prüfen Sie das Buchungstool auf Barrierefreiheit und kontaktieren Sie den Anbieter. Fügen Sie Alt-Texte für Frisuren-Bilder hinzu. Beschreiben Sie Team-Mitglieder in Text, nicht nur mit Foto.

Prüfen Sie Ihre Friseur-Website jetzt

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